Wann wird ein Betreuer bestellt?
Das Betreuungsgericht bestellt einen Betreuer, wenn eine volljährige Person aufgrund einer psychischen Erkrankung, einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen kann.
Ein Betreuer wird nur bestellt, wenn dies erforderlich ist und andere Hilfen, z.B. in der Familie oder durch soziale Dienste, nicht ausreichen.
Welche Aufgaben hat der Betreuer?
Der Betreuer kann den Betreuten gerichtlich und außergerichtlich in dem ihm übertragenen Aufgabenkreis vertreten. Mögliche Aufgabenbereiche sind beispielsweise Behördenangelegenheiten, Gesundheitsfürsorge, Aufenthaltsbestimmung oder Vermögenssorge.
Im Mittelpunkt der Betreuung stehen die Wünsche des Betroffenen. Es ist sein Recht, sein Leben im Rahmen seiner Fähigkeiten nach eigenen Vorstellungen zu gestalten.
Ein wichtiger Teil der Aufgabe des Betreuers ist deshalb der persönliche Kontakt zum Betreuten.
In der Broschüre „Betreuungsrecht“ des Bundesjustizministeriums finden Sie weitere Informationen zum Thema.