Vorsorge


Ein Unfall oder eine schwere Krankheit können jeden von uns in eine Situation bringen, in der uns selbstverantwortliches Handeln verwehrt ist und sinnvolle Entscheidungen nicht mehr getroffen werden können.

Ehegatten und volljährige Kinder können in diesem Fall nicht automatisch als gesetzliche Vertreter handeln, sondern brauchen eine ausdrückliche Vollmacht. Anderenfalls wird die Bestellung eines Betreuers durch das Betreuungsgericht notwendig.

Es ist sinnvoll, für den Fall der eigenen Handlungsunfähigkeit eine Vertrauensperson im Wege einer Vorsorgevollmacht mit der eigenen Vertretung zu betrauen oder durch eine Betreuungsverfügung eine konkrete Person als Betreuer auszuwählen.

 

Als Betreuungsverein beraten wir Sie zum Thema Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung in einem persönlichen Gespräch oder für interessierte Gruppen im Rahmen einer Veranstaltung.

Unsere Angebote sind für Sie kostenfrei. Bitte vereinbaren Sie bei Interesse einen Termin mit uns!

 

Vorsorgevollmacht

In der Vorsorgevollmacht werden eine oder mehrere Vertrauenspersonen bestimmt, die im Bedarfsfall berechtigt sind, den Vollmachtgeber rechtlich zu vertreten. Bis auf wenige Ausnahmen brauchen diese Bevollmächtigten für ihre Entscheidungen keine gerichtliche Genehmigung.

Das Gericht ordnet nur in Ausnahmefällen eine Kontrollbetreuuung an.

Hier finden Sie das Formular für eine  Vorsorgevollmacht, die Sie sich bei der Betreuungsbehörde der Stadt Erfurt beglaubigen lassen können.

Betreuungsverfügung

Hierbei handelt es sich um eine schriftliche Bestimmung, wer im Betreuungsfall Betreuer werden soll und nach welchen Vorgaben diese Person handeln soll. Das Betreuungsgericht überwacht die Amtsführung des Betreuers. Wichtige Entscheidungen dürfen nur mit Genehmigung des Gerichts getroffen werden.

 

Kostenlose Downloads zum Thema finden Sie hier:

"Wie kann ich vorsorgen?" Broschüre des Thüringer Justizministeriums

"Wie kann ich vorsorgen?" in Leichter Sprache

Vorsorgeordner des Landesseniorenrates Thüringen

Patientenverfügung

Als ökumenischer Betreuungsverein in Erfurt sind wir Ihr Ansprechpartner für rechtliche Betreuung und Vorsorgeinformation. Wir laden Sie ein, sich hier über unsere Angebote zu informieren.

 

Unsere nächsten Veranstaltungen:

 

Rechtliche Betreuung


Rechtliche Betreuung bedeutet, dass eine hilfsbedürftige, volljährige Person Unterstützung durch einen Betreuer erhält, der ihre Angelegenheiten in einem gerichtlich festgelegten Aufgabenkreis rechtlich besorgt.

Wann wird ein Betreuer bestellt?

Das Betreuungsgericht bestellt einen Betreuer, wenn ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Erkrankung, einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen kann.

Ein Betreuer wird nur bestellt, wenn dies erforderlich ist und andere Hilfen, z.B. in der Familie oder durch soziale Dienste, nicht ausreichen.

 

Welche Aufgaben hat der Betreuer?

Der Betreuer kann den Betreuten gerichtlich und außergerichtlich in dem ihm übertragenen Aufgabenkreis vertreten. Mögliche Aufgabenbereiche sind beispielsweise Behördenangelegenheiten, Gesundheitsfürsorge, Aufenthaltsbestimmung oder Vermögenssorge.

Im Mittelpunkt der Betreuung stehen die Wünsche des Betroffenen. Es ist sein Recht, sein Leben im Rahmen seiner Fähigkeiten nach eigenen Vorstellungen zu gestalten.

Ein wichtiger Teil der Aufgabe des Betreuers ist deshalb der persönliche Kontakt zum Betreuten.

In der Broschüre "Betreuungsrecht" des Bundesjustizministeriums finden Sie weitere Informationen zum Thema.

 

 

  • Donnerstag, 16.05.2024, 17.00 Uhr

    Einführung für neue ehrenamtliche Betreuer/innen und Interesssierte: gesetzliche Grundlagen. allgemeine Betreuerpflichten